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Mitgliederversammlung

Wie in jedem Verein ist die Mitgliederversammlung das Entscheidungsorgan. Den Vorstand wählen, neue Regelungen vorstellen, über sozialpolitische Aktivitäten entscheiden, individuelle Anliegen der Menschen vor Ort besprechen – all das findet hier auf demokratische Weise statt.

 

Die Mitgliederversammlung ist für alle Vereine im Bürgerlichen Gesetzbuch verbindlich vorgeschrieben (§ 32 BGB). Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

 

Vorbereitung der Mitgliederversammlung

Wie oft findet eine Mitgliederversammlung statt?

Wer lädt ein?

Wie wird eingeladen?

Wer wird eingeladen?

Was muss in der Einladung drinstehen?

Welche Tagesordnungspunkte müssen besprochen werden?

Welcher Raum ist geeignet?

 

Durchführung der Mitgliederversammlung 

Dürfen Gäste an der Mitgliederversammlung teilnehmen?

Beschlussfähigkeit

Wie wird gewählt?

Anwesenheitsliste

Wer hat Stimmrecht bei Wahlen und anderen Abstimmungen?

Wie wird ausgezählt?

Protokoll

Der Imbiss danach

 

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Alle vier Jahre wird dabei gewählt. 

  • Jedes Mitglied muss persönlich in Text- oder in Schriftform (z.B. E-Mail oder Brief) eingeladen werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt oder in der Zeitung reicht nicht aus. 

  • Wenn in der Versammlung gewählt wurde, muss das Protokoll nebst den weiteren Unterlagen innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Kreisverband zugehen. 

     

Arbeitshilfen

Die folgenden Downloads helfen Ihnen bei der Organisation und Abwicklung der Mitgliederversammlung. 

 

Vorlage Einladung zur MV mit Vorstandswahlen

Vorlage Anwesenheitsliste (PDF)

Vorlage Protokoll Mitgliederversammlung (Word)

Wahlprotokoll (PDF)

Meldebogen Neuwahlen (PDF)

Änderungsmeldung Bankkonto (PDF)

Datenschutzerklärung für Ehrenamtliche (PDF)

Datenschutzordnung (PDF)

Merkblatt Datenschutz (PDF)